NIS2-Richtlinie - Ist mein Unternehmen betroffen?
Betroffen sind mittlere und große Unternehmen gesellschaftlich relevanter Sektoren. Auch kleine Unternehmen können z.B. im Bereich Digitale Infrastruktur oder als Lieferanten oder Dienstleister von NIS2-Unternehmen betroffen sein.
NIS2-Selfcheck: Ist Ihr Unternehmen betroffen?
Dieser NIS2-Selfcheck ist Teil unserer NIS2-Compliance-Beratung.
Prüfen Sie anhand des offiziellen BSI-Entscheidungsbaums, ob Ihr Unternehmen von der NIS2-Richtlinie betroffen ist und ob es als besonders wichtige oder wichtige Einrichtung eingestuft wird.
1. In welcher Branche ist Ihr Unternehmen hauptsächlich tätig?
Wählen Sie die Branche, die am besten zu Ihrem Unternehmen passt. Die NIS2-Richtlinie unterscheidet zwischen 18 kritischen Sektoren in zwei Kategorien.
Über die NIS2-Richtlinie
Die NIS2-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2022/2555) stärkt die Cybersicherheit in der Europäischen Union. Sie verpflichtet betroffene Unternehmen und Organisationen zu einem systematischen Management von Cyberrisiken, zur Meldung erheblicher Sicherheitsvorfälle und zu klaren Verantwortlichkeiten auf Leitungsebene.
In Deutschland wurde NIS2 durch das NIS2-Umsetzungsgesetz umgesetzt, das am 6. Dezember 2025 in Kraft trat. Damit unterliegen deutlich mehr Unternehmen als bisher der Aufsicht durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI). Betroffene „besonders wichtige“ und „wichtige“ Einrichtungen müssen angemessene technische, organisatorische und operative Sicherheitsmaßnahmen nachweisen, sich gegebenenfalls beim BSI registrieren und Meldeprozesse für erhebliche Sicherheitsvorfälle etablieren.
Ob ein Unternehmen betroffen ist, hängt insbesondere von Branche, Unternehmensgröße und konkreter Tätigkeit ab. NIS2 macht Cybersicherheit damit zur strategischen Managementaufgabe – nicht nur zu einer Aufgabe der IT.
Wichtige Fristen
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2025: Inkrafttreten des deutschen NIS2-Umsetzungsgesetzes (geplant)
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Innerhalb von 3 Monaten: Registrierungspflicht nach Inkrafttreten
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Keine Übergangsfristen: Maßnahmen müssen sofort umgesetzt werden
Kernelemente der Richtlinie
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Umfassendes Risikomanagement
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Meldepflichten für Sicherheitsvorfälle (24h/72h/30 Tage)
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Verantwortung der Geschäftsführung