NIS2-Richtlinie: Ihre Compliance-Lösung
Navigieren Sie sicher durch die neuen EU-Cybersicherheitsanforderungen mit unserer spezialisierten Beratung. Wir machen Ihr Unternehmen NIS2-konform.
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Was ist die NIS2-Richtlinie?
Die NIS2-Richtlinie (Network and Information Security 2) ist die neue EU-weite Vorgabe für Cybersicherheit und trat am 16. Januar 2023 in Kraft. In Deutschland wird die Umsetzung ins nationale Recht voraussichtlich im Laufe des Jahres 2025 abgeschlossen sein. Betroffen sind deutlich mehr Unternehmen als bisher, darunter auch viele Mittelständler und Dienstleister aus über 15 Sektoren.
Die NIS2-Richtlinie verschärft die Anforderungen an Cybersicherheit erheblich: Sie verpflichtet Unternehmen zu umfassendem Risikomanagement, schnellen Meldeverfahren bei Sicherheitsvorfällen (innerhalb von 24 Stunden) und einem systematischen Schutz der Lieferkette. Auch Geschäftsleitungen stehen stärker in der Verantwortung und haften bei Verstößen persönlich.
Unternehmen sollten sich bereits jetzt auf die neuen Pflichten vorbereiten – denn bei Nichteinhaltung drohen empfindliche Bußgelder von bis zu 10 Millionen Euro oder 2 % des weltweiten Jahresumsatzes sowie Reputationsschäden.
Die wichtigsten Änderungen im Überblick
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Erweiterter Anwendungsbereich: Deutlich mehr Sektoren und Unternehmen sind betroffen, darunter auch Mittelstand und Dienstleister ab 50 Mitarbeitenden oder 10 Mio. Euro Umsatz.
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Strengere Sicherheitsanforderungen: Verpflichtendes Risikomanagement, Schutz der Lieferkette, regelmäßige Schulungen und technische Maßnahmen.
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Meldepflichten: Sicherheitsvorfälle müssen innerhalb von 24 Stunden an die Behörden gemeldet werden.
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Höhere Bußgelder: Bis zu 10 Millionen Euro oder 2 % des weltweiten Jahresumsatzes, je nachdem, welcher Betrag höher ist.
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Managementverantwortung: Geschäftsleitungen haften persönlich für die Umsetzung und Kontrolle der Cybersicherheitsmaßnahmen.
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Supply Chain Security: Erweiterte Anforderungen an die Sicherheit und Kontrolle von Lieferanten und Dienstleistern.
Januar 2023
Inkrafttreten der NIS2-Richtlinie auf EU-Ebene
2025
Voraussichtliches Inkrafttreten des deutschen NIS2-Umsetzungsgesetzes und Beginn der Durchsetzung und Kontrollen.
Maßgeschneiderte Lösungen für Ihre Rolle
Für Geschäftsführer
Persönliche Haftung und erhöhte Verantwortung für Cybersicherheit
Reputationsrisiken und Vertrauensverlust bei Sicherheitsvorfällen
Finanzielle Auswirkungen durch hohe Bußgelder und Betriebsunterbrechungen
Strategische Beratung zur Risikominimierung und Haftungsvermeidung
Individuelle Roadmap für eine effiziente NIS2-Umsetzung
Wirtschaftlichkeitsanalyse und Priorisierung der Maßnahmen
Für Compliance-Beauftragte
Komplexe neue Dokumentations- und Nachweispflichten
Integration der NIS2-Anforderungen in bestehende Compliance-Strukturen
Ressourcenengpässe bei der Umsetzung aller Vorgaben
Gap-Analyse, Maßnahmenplan und Priorisierung nach Risiko
Vorlagen, Best Practices und Tools für effiziente Compliance
Unterstützung bei der Entwicklung von Incident-Response- und Meldeprozessen
Für Interne Revision
Fehlende Prüfstandards und Unsicherheiten bei neuen Kontrollpflichten
Bewertung technischer und organisatorischer Maßnahmen
Unklare Anforderungen an Prüfungstiefe und Berichtsformate
Entwicklung praxisnaher Audit-Checklisten und Prüfmethoden
Schulungen zu technischen und regulatorischen Prüfungsaspekten
Unterstützung bei der Bewertung und Dokumentation von Kontrollen
Unsere Leistungsbausteine
Mit unseren modularen Dienstleistungen machen wir Ihr Unternehmen fit für die NIS2-Richtlinie – praxisnah, effizient und individuell auf Ihre Anforderungen zugeschnitten.
NIS2 Gap-Analyse
Wir prüfen Ihre bestehenden Sicherheitsmaßnahmen auf NIS2-Konformität, identifizieren Schwachstellen und liefern Ihnen einen priorisierten Maßnahmenplan für mehr Rechtssicherheit und Resilienz.
Mehr erfahrenCompliance-Roadmap
Wir entwickeln einen klaren Umsetzungsfahrplan mit Meilensteinen, Verantwortlichkeiten und Zeitrahmen – damit Sie alle NIS2-Pflichten termingerecht und transparent erfüllen.
Mehr erfahrenDokumentations-Paket
Wir erstellen alle relevanten Richtlinien, Prozesse und Nachweise für Ihre NIS2-Compliance – individuell abgestimmt auf Ihre Organisation und prüfungssicher dokumentiert.
Mehr erfahrenSchulung & Awareness
Wir sensibilisieren Führungskräfte, IT und Mitarbeitende gezielt für Cybersicherheit und NIS2 – für mehr Sicherheitsbewusstsein und nachhaltige Compliance im Unternehmen.
Mehr erfahrenIncident Response Planning
Wir entwickeln und implementieren praxisnahe Notfall- und Meldeprozesse gemäß NIS2 – inklusive Eskalationswegen, Kommunikationsplänen und Wiederanlaufstrategien.
Mehr erfahrenSupply Chain Security
Wir beraten Sie zur Absicherung Ihrer Lieferkette: von der Auswahl und Bewertung Ihrer Dienstleister bis zur Gestaltung von Verträgen und dem Monitoring kritischer Zulieferer.
Mehr erfahrenBereiten Sie Ihr Unternehmen jetzt auf NIS2 vor
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Häufig gestellte Fragen zur NIS2-Richtlinie
Umfassende Antworten auf Ihre Fragen zur NIS2-Richtlinie und unseren Compliance-Lösungen
Grundlagen der NIS2-Richtlinie
NIS2 gilt für Unternehmen aus „wesentlichen" und „wichtigen" Sektoren, wie Energie, Verkehr, Banken, Gesundheit, Trinkwasser, digitale Infrastruktur, öffentliche Verwaltung, Raumfahrt, Post- und Kurierdienste, Abfallwirtschaft, Chemie, Lebensmittel, Herstellung, digitale Anbieter und Forschung. Betroffen sind in der Regel Organisationen ab 50 Mitarbeitenden oder 10 Mio. € Jahresumsatz. Auch IT-Dienstleister und Lieferanten kritischer Einrichtungen können unter NIS2 fallen.
Die EU-Vorgabe zur Umsetzung in nationales Recht endete am 17. Oktober 2024. In Deutschland wird das NIS2-Umsetzungsgesetz voraussichtlich erst im Frühjahr 2025 in Kraft treten. Unternehmen sollten sich dennoch jetzt vorbereiten, da nach Inkrafttreten mit schnellen Kontrollen und ggf. kurzen Übergangsfristen zu rechnen ist.
"Wesentliche Einrichtungen" sind große Unternehmen (meist ab 250 Mitarbeitenden oder 50 Mio. € Umsatz) in kritischen Sektoren. "Wichtige Einrichtungen" sind mittlere Unternehmen (ab 50 Mitarbeitenden oder 10 Mio. € Umsatz) in denselben Sektoren. Die Einstufung entscheidet über die Höhe möglicher Sanktionen und die Intensität der staatlichen Aufsicht.
Prüfen Sie Branche, Unternehmensgröße und Kritikalität Ihrer Leistungen. Die meisten mittleren und großen Unternehmen in den genannten Sektoren sind betroffen. Im Zweifel empfiehlt sich eine Gap-Analyse oder externe Beratung, um Risiken und Pflichten zu klären und Haftung zu vermeiden.
Compliance-Anforderungen
Bei Verstößen drohen Bußgelder von bis zu 10 Millionen Euro oder 2 % des weltweiten Jahresumsatzes (je nachdem, welcher Betrag höher ist). Für „wichtige" Einrichtungen gelten bis zu 7 Mio. € oder 1,4 %. Zusätzlich sind persönliche Sanktionen gegen die Geschäftsleitung möglich, z. B. Managementausschluss bei grober Fahrlässigkeit.
Zentrale Neuerungen sind: verpflichtendes Risikomanagement, erweiterte Meldepflichten (Vorfallmeldung binnen 24 Stunden), umfassende Dokumentations- und Nachweispflichten, regelmäßige Überprüfungen/Audits, stärkere Einbindung und Haftung der Geschäftsführung, Sicherheit in der Lieferkette sowie Schulungen und technische Mindestmaßnahmen wie Verschlüsselung.
NIS2 ergänzt Regelwerke wie die DSGVO. Während die DSGVO den Schutz personenbezogener Daten regelt, fokussiert NIS2 auf die Cybersicherheit von Netz- und Informationssystemen. Es gibt Überschneidungen bei Risikomanagement, Sicherheitsmaßnahmen und Meldepflichten. Ein integrierter Compliance-Ansatz ist ratsam, um Doppelarbeit zu vermeiden.
Ja, für einzelne Sektoren wie Energie, Gesundheit, Transport oder Finanzwesen gelten teils zusätzliche Vorgaben oder Schnittstellen zu anderen Regulierungen (z.B. KRITIS, EnWG, DORA). Unternehmen sollten prüfen, welche branchenspezifischen Anforderungen zusätzlich zur NIS2-Richtlinie zu erfüllen sind.
Implementierung & Prozesse
Das Risikomanagement muss alle IT-Systeme, Prozesse und Lieferanten umfassen, die für die Erbringung Ihrer Dienste relevant sind. Es sind regelmäßige Risikoanalysen, die Umsetzung angemessener technischer und organisatorischer Maßnahmen sowie die kontinuierliche Überprüfung der Wirksamkeit vorgeschrieben. Auch die Sicherheit der Lieferkette ist explizit zu berücksichtigen.
Unternehmen müssen die Umsetzung aller technischen und organisatorischen Maßnahmen dokumentieren und auf Anfrage der Aufsichtsbehörde (z.B. BSI) nachweisen. Für Betreiber kritischer Anlagen sind regelmäßige Prüfungen und Nachweise vorgeschrieben, für andere Einrichtungen Stichproben und umfassende Dokumentationspflichten.
Erhebliche Sicherheitsvorfälle müssen binnen 24 Stunden an die zuständige Behörde (in Deutschland das BSI) gemeldet werden. Eine detailliertere Meldung folgt binnen 72 Stunden, ein Abschlussbericht binnen eines Monats. Die Meldung erfolgt über zentrale Meldestellen und umfasst Informationen zu Art, Umfang und Auswirkungen des Vorfalls sowie getroffene Gegenmaßnahmen.
Unternehmen müssen strukturierte Incident-Response-Pläne entwickeln, die klare Rollen, Verantwortlichkeiten und Eskalationswege definieren. Diese umfassen Erkennung, Bewertung, Eindämmung, Beseitigung und Wiederherstellung nach Sicherheitsvorfällen. Regelmäßige Tests und Übungen der Notfallpläne sind verpflichtend, ebenso die Dokumentation aller Aktivitäten für spätere Analysen.
Rollen & Verantwortlichkeiten
Die Geschäftsleitung ist für die Umsetzung und Überwachung der Cybersicherheitsmaßnahmen verantwortlich. Bei grober Pflichtverletzung drohen persönliche Sanktionen, etwa Bußgelder oder ein temporäres Verbot, Leitungsfunktionen auszuüben. Eine aktive Einbindung und regelmäßige Schulung der Geschäftsführung sind daher unerlässlich.
Compliance-Beauftragte koordinieren die NIS2-Implementierung, führen Gap-Analysen durch und entwickeln Maßnahmenpläne. Sie überwachen die Einhaltung der Anforderungen, erstellen die erforderliche Dokumentation und fungieren als Schnittstelle zu Behörden. Ihre Aufgabe ist es auch, bestehende Compliance-Strukturen (wie DSGVO) mit NIS2-Anforderungen zu harmonisieren.
Die Interne Revision entwickelt NIS2-spezifische Prüfstandards und führt regelmäßige Audits der Cybersicherheitsmaßnahmen durch. Sie bewertet die Wirksamkeit implementierter Kontrollen, prüft die Vollständigkeit der Dokumentation und identifiziert Schwachstellen im Compliance-System. Ihre unabhängige Bewertung hilft dabei, Risiken frühzeitig zu erkennen und die kontinuierliche Verbesserung zu fördern.
Externe Dienstleister müssen vertraglich zu NIS2-konformen Sicherheitsmaßnahmen verpflichtet werden. Unternehmen sind für die regelmäßige Überprüfung und Bewertung ihrer kritischen Lieferanten verantwortlich. Dies umfasst Due-Diligence-Prüfungen, kontinuierliches Monitoring und die Etablierung von Notfallplänen für den Ausfall wichtiger Dienstleister. Die Lieferkettensicherheit wird zu einem zentralen Compliance-Element.
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