Richtlinie zum Umgang mit Schwachstellen und IS-Vorfällen
Schwachstellen- und Incident-Management-Richtlinie.
Warum diese Richtlinie?
Schnelle Erkennung und Reaktion auf Sicherheitsvorfälle und Schwachstellen sind essenziel zur Schadensminderung. NIS2 und BSIG verlangen explizite Meldepflichten bei Sicherheitsvorfällen.
Das regelt diese Richtlinie
- Schwachstellenmanagement: Prozesse zur Erkennung, Bewertung, Priorisierung und Behebung technischer Schwachstellen
- Incident Response: Meldung, Beurteilung und systematische Reaktion auf Sicherheitsvorfälle mit Beweissicherung
- Meldepflichten (§32 BSIG): Verpflichtung zur Meldung erheblicher Sicherheitsvorfälle an zuständige Behörden
- Lessons Learned: Dokumentation von Erkenntnissen zur kontinuierlichen Verbesserung der Sicherheit
Ihr Nutzen
Sie etablieren eine strukturierte Incident-Response-Kultur, reduzieren Auswirkungen von Sicherheitsvorfällen und erfüllen gesetzliche Meldepflichten.
Normen & Regulatorik
- ISO/IEC 27001
- A.5.24 A.5.25 A.5.26 A.8.8
- NIS2 / BSIG
- § 32 BSIG
zzgl. gesetzl. MwSt.
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