Zum Hauptinhalt springen JLIB_HTML_SKIP_TO_CONTENT

Quelle: EU-Kommission, Computerwoche | Datum: 12.09.2025

EU Data Act: Rechtliche Bindung ab 12. September 2025

Zusammenfassung

Der EU Data Act wird nach 20-monatiger Übergangsfrist EU-weit verbindlich und regelt umfassend den Zugang und die Nutzung von Daten aus vernetzten Produkten und verbundenen Diensten. Die Verordnung betrifft nahezu alle Wirtschaftszweige und schreibt Herstellern vor, maschinell lesbare, strukturierte Datenzugänge bereitzustellen. Bei Verstößen gegen zentrale Pflichten (Kapitel II, III und V des Data Acts) können Sanktionen in Anlehnung an die DSGVO verhängt werden.

Analyse & Bewertung

Management-Perspektive:

  • Universelle Betroffenheit: Alle Unternehmen mit datenverarbeitenden vernetzten Produkten in der EU sind verpflichtet, Nutzern Zugriff auf Maschinendaten zu gewähren.
  • Wettbewerbsdynamik: Erleichterter Datenzugang fördert Wettbewerb, Innovation und neue Geschäftsmodelle, bringt aber auch Anpassungs- und Investitionsbedarf mit sich.
  • Vertragsprüfung: Die Überarbeitung bestehender B2B-Verträge und die Berücksichtigung neuer Datenzugangsrechte werden entscheidend sein.
  • Nationale Umsetzung: Deutschland hat das Durchführungsgesetz noch nicht verabschiedet. Der aktuelle deutsche Gesetzesentwurf sieht vor, der BNetzA die Befugnis zu erteilen, zur Durchsetzung ihrer Anordnungen Zwangsgelder von bis zu 10 Mio. Euro zu verhängen. Daneben gibt es einen Katalog für Ordnungswidrigkeiten mit geringeren Bußgeldern.
  • Compliance-Risiko: Hohe Zwangsgelder und Reputationsrisiken bei Nichteinhaltung drücken den Handlungsdruck auf Unternehmen.

Technische Perspektive:

  • Interoperabilität und API-Anforderungen: Hersteller müssen offene, standardisierte und maschinenlesbare Schnittstellen bereitstellen, die einfachen, sicheren Datentransfer ermöglichen.
  • Cloud-Switching & Datenportabilität: Kunden müssen die Möglichkeit erhalten, Cloud-Dienste einfach zu wechseln oder parallel zu nutzen.
  • Datenschutz & Schutz von Geschäftsgeheimnissen: Die DSGVO bleibt bei personenbezogenen Daten ergänzend und streng anwendbar. Schutzmechanismen für Geschäftsgeheimnisse sind im Einzelfall zu wahren.
  • Datenarten: Herausgegeben werden Rohdaten oder vorverarbeitete Produkt- und Dienstdaten, die während der Nutzung entstanden sind – dies betrifft sowohl private als auch industrielle IoT-Geräte.

Risikoeinschätzung: HOCH

Empfehlungen:

  • Sofort: Notfall-Compliance-Checks insbesondere für kritische Datenflüsse und Vertragswerke.
  • Kurzfristig: Aufbau technischer Schnittstellen, strukturierte Datenformate und Governance-Strukturen für Datenzugang.
  • Strategisch: Integration des Data Acts in Unternehmensstrategie, Investition in Dateninfrastruktur und Schulung der Mitarbeiter zum Umgang mit neuen Regelungen.

Zusatzinformationen:

Der EU Data Act ist ein Meilenstein in der europäischen Datenwirtschaft, der den Nutzerrechten bei IoT-Geräten und verbundenen Diensten zu mehr Durchsetzung verhilft und gleichzeitig die digitale Souveränität steigert. Zugangsrechte gelten für eine breite Produktpalette von Smart-TVs, Autos bis Industrieanlagen. Die Verordnung schafft neue Chancen vor allem für KMU, die durch erleichterten Datenzugriff ihr Innovationspotenzial besser nutzen können. Gleichzeitig bleibt der Schutz von Geschäftsgeheimnissen und personenbezogenen Daten (DSGVO) essentiell. Unternehmen müssen jetzt aktiv werden, um Compliance-Risiken zu minimieren und Potenziale zu realisieren.