Quelle: Europäische Kommission | Datum: 02.08.2025
EU AI Act: GPAI-Modelle unter neuer Regulierung
Zusammenfassung
Ab dem 2. August 2025 treten erstmals verbindliche Pflichten für Anbieter von General Purpose AI-Modellen (GPAI) in der EU in Kraft. Die Europäische Kommission hat begleitende Leitlinien sowie einen freiwilligen Verhaltenskodex veröffentlicht, um die praktische Umsetzung zu erleichtern und Transparenz sicherzustellen. Die aktive Kontroll- und Durchsetzungsphase durch das EU AI Office beginnt ein Jahr später, am 2. August 2026.
Analyse & Bewertung
Management-Perspektive:
- Neue Compliance-Kategorie: GPAI-Modelle, die ein systemisches Risiko für den europäischen Markt darstellen, unterliegen umfangreichen regulatorischen Anforderungen.
- Transparenzpflichten: Anbieter müssen detaillierte Informationen zu den Trainingsdaten, -methoden und Sicherheitsmaßnahmen dokumentieren und auf Anfrage bereitstellen.
- Urheberrechtskonformität: Sicherstellung der Compliance im Umgang mit Trainingsdaten, insbesondere hinsichtlich Urheberrecht und geistigem Eigentum.
- Bußgeldrisiko: Bei Verstößen drohen Bußgelder von bis zu 35 Mio. Euro oder bis zu 7% des weltweiten Jahresumsatzes des verantwortlichen Unternehmens.
- Verhaltenskodex: Ein freiwilliger Code of Practice steht zur Unterstützung der Compliance zur Verfügung und kann regulatorische Vorteile bieten.
Technische Perspektive:
- Dokumentationspflichten: Umfassende technische Spezifikationen, Risikobewertungen und Compliance-Nachweise müssen gepflegt werden.
- Test- und Evaluierungsverfahren: GPAI-Modelle sind vor der Markteinführung umfangreichen Tests und Evaluierungen zu unterziehen, um Risiken frühzeitig zu identifizieren.
- Meldepflichten: Schwerwiegende Sicherheitsvorfälle und Missbrauchsfälle müssen unverzüglich den zuständigen Behörden gemeldet werden.
- Security by Design: Sicherheits- und Datenschutzmaßnahmen sind bereits in der Entwicklungsphase verbindlich zu implementieren.
Risikoeinschätzung: MITTEL bis HOCH
Empfehlung:
- Kurzfristig: Bestandsaufnahme aller eingesetzten und angebotenen KI-Systeme mit Klassifizierung nach Risikogruppen, Erfassung des regulatorischen Status.
- Mittelfristig: Aufbau und Implementierung belastbarer KI-Governance-Strukturen einschließlich Verantwortlichkeiten, Prozessbeschreibungen und Kontrollmechanismen.
- Strategisch: Integration der Vorgaben in Produktentwicklungs- und Innovationsprozesse, fortlaufende Schulung der Mitarbeiter im Umgang mit KI-Systemen, laufende Anpassung an neue Leitlinien und Marktanforderungen.